Kultur und Medien, Vogtland
04.04.2014

Vogtländischer Musikinstrumentenbau setzt sich in Sachsen durch

magwas news blanko

CDU-Bundestagsabgeordnete Yvonne Magwas gratuliert den Initiatoren in Markneukirchen zur Wahl des vogtländischen Musikinstrumentenbaus in die deutschen Top 34 Anwärter für den Titel „Immaterielles Kulturerbe der Menschheit“. Der Sächsische Kultursenat hat heute entschieden, dass der vogtländische Musikinstrumentenbau im Musikwinkel als einer von zwei sächsischen Anwärtern in das bundesweite Rennen um die Aufnahme in die Unesco-Liste „Immaterielles Kulturerbe der Menschheit“ geht. Für diese Liste darf Deutschland dieses Jahr erstmals zwei herausragende immaterielle Kulturgüter benennen.

Damit gehört das Vogtland zu den Top 34 in Deutschland, die sich Hoffnungen auf diesen Titel machen können. In der Kategorie „Handwerkstechniken“ setzen die Initiatoren auf die mehr als 350-jährige Kultur und Tradition des Musikinstrumentenbaus in der Stadt Markneukirchen und Umgebung. „Markneukirchen ist als Zentrum des Orchesterinstrumentenbaus eine feste Größe in der deutschen und internationalen Musikwelt“, begrüßt CDU-Bundestagsabgeordnete Yvonne Magwas die Entscheidung des Kultursenats. In rund 100 Betrieben in und um die Musikstadt werden die lang tradierten Erfahrungen vogtländischer Handwerksmeister fortgeführt und weiterentwickelt. Damit leistet der vogtländische Musikinstrumentenbau einen wichtigen Beitrag, unser Land als Kulturnation zu erhalten.“ Großer Dank gebührt den Initiatoren, die sich mit aller Kraft für die Aufnahme der vogtländischen Handwerkskunst eingesetzt hatten. „

Die professionelle und überzeugende Bewerbung von Carola Schlegel und ihrem Team aus der Abteilung Kultur/Internationaler Instrumentalwettbewerb in der Stadtverwaltung Markneukirchen haben maßgeblich dazu beigetragen, dass sich der Antrag unter den sächsischen Bewerbern durchgesetzt hat“, lobt Yvonne Magwas das Engagement der Markneukirchener. Bis Mitte April wird die Kultusministerkonferenz eine gesamtdeutsche Vorschlagsliste erstellen, die dann an die UNESCO-Kommission weitergeleitet wird. Von dort aus sind Vorschläge für drei internationale Listen möglich. Hintergrund: Die Formen immateriellen Kulturerbes sind entscheidend von menschlichem Wissen und Können getragen. Sie sind Ausdruck von Kreativität und Erfindergeist, vermitteln Identität und Kontinuität. Sie werden von Generation zu Generation weitergegeben und fortwährend neu gestaltet. Zu den Ausdrucksformen gehören etwa Tanz, Theater, Musik und mündliche Überlieferungen wie auch Bräuche, Feste und Handwerkskünste. Damit das weltweit vorhandene traditionelle Wissen und Können erhalten bleibt, hat die UNESCO 2003 das Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes verabschiedet. Mehr als 150 Staaten sind inzwischen der völkerrechtlich verbindlichen Konvention, die 2006 in Kraft trat, beigetreten. Die drei Listen des immateriellen Kulturerbes veranschaulichen die Vielfalt lebendiger kultureller Ausdrucksformen aus allen Weltregionen. In Deutschland ist das UNESCO-Übereinkommen 2013 in Kraft getreten. Schrittweise wird ein Verzeichnis des hierzulande gepflegten immateriellen Kulturerbes erstellt.

Das bundesweite Verzeichnis soll von Jahr zu Jahr wachsen und langfristig die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in und aus Deutschland sichtbar machen. Bereits mit der Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis ist eine öffentlich sichtbare Anerkennung verbunden. Zudem ist das Verzeichnis Grundlage für eine weitere mögliche internationale Nominierung bei der UNESCO in Paris.