Kommunalpolitik, Kultur und Medien
26.01.2017

Mehr Wettkampf- und Trainingszeiten für Sportvereine im Vogtland möglich
Neue Sportanlagenlärmschutzverordnung

Yvonne Magwas MdB zur neuen Sportanlagenlaermschutzverordnung

Nach intensiven Beratungen im Umweltausschuss beschließt der Deutsche Bundestag am heutigen Donnerstag die neue Sportanlagenlärmschutzverordnung. Die geänderte Regelung eröffnet Vereinen die Möglichkeit, den Spielbetrieb auf den Anlagen künftig auszuweiten und damit mehr Sportlern die Anlagennutzung zu ermöglichen.

Die CDU-Bundestagsabgeordnete Yvonne Magwas sagt dazu: „Die geänderten Lärmschutzregeln geben unseren Vereinen Rechtssicherheit. Der Breitensport spielt in unserer Region eine besondere Rolle: Er stärkt die Gemeinschaft, führt zusammen und ist gesund. Wir haben nachgebessert, damit Sport wohnortnah ausgeübt werden kann und die Wege zum Sportplatz kurz sind. Sport muss dort möglich sein, wo die Menschen leben und arbeiten.“ Mit der Neuregelung wurde gleichzeitig sichergestellt, dass der Schutz der Anlieger von Sportanlagen vor Lärm gewährleistet ist.

Folgende wesentliche Änderungen wird es zukünftig geben:

  • Für die Lärmgrenzwerte während der abendlichen Ruhezeit zwischen 20 und 22 Uhr und sonntags von 13 bis 15 Uhr gelten künftig die jeweiligen Tageswerte.
  • Mit der neuen Verordnung bekommen die Vereine und ihre Sportstätten zudem Rechtssicherheit darüber, dass es nach einer Sanierung oder Modernisierung älterer Anlagen nicht zu höheren Lärmschutzauflagen kommt. Bei der Umwandlung zu einem Kunstrasenplatz oder der Installation einer Flutlichtanlage geht der Altanlagenbonus mit seinen großzügigeren Immissionsregeln nicht verloren. Bisher liefen Sportanlagenbetreiber bei vielen baulichen Änderungen Gefahr, dass der Status der Altanlage verloren ging und es im Rahmen eines neuen Genehmigungsverfahrens zu Betriebsbeschränkungen kam.


Hintergrund:

Die neuen Grenzwerte laut §2 Absatz 2:
Die Immissionsrichtwerte betragen für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden

1. in Gewerbegebieten
tags außerhalb der Ruhezeiten 65 dB(A),
tags innerhalb der Ruhezeiten am Morgen 60 dB(A), im Übrigen 65 dB(A), nachts 50 dB(A),

1a. in urbanen Gebieten
tags außerhalb der Ruhezeiten 63 dB(A),
tags innerhalb der Ruhezeiten am Morgen 58 dB(A), im Übrigen 63 dB(A), nachts 48 dB(A),

2. in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten
tags außerhalb der Ruhezeiten 60 dB(A),
tags innerhalb der Ruhezeiten am Morgen 55 dB(A), im Übrigen 60 dB(A), nachts 45 dB(A),

3. in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten
tags außerhalb der Ruhezeiten 55 dB(A),
tags innerhalb der Ruhezeiten am Morgen 50 dB(A), im Übrigen 55 dB(A), nachts 40 dB(A),

4. in reinen Wohngebieten
tags außerhalb der Ruhezeiten 50 dB(A),
tags innerhalb der Ruhezeiten am Morgen 45 dB(A), im Übrigen 50 dB(A), nachts 35 dB(A),

5. in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten
tags außerhalb der Ruhezeiten 45 dB(A),
tags innerhalb der Ruhezeiten 45 dB(A), nachts 35 dB(A).