18.03.2015

Erhöhung des Wohngeldes ist weiterer Baustein für bezahlbares Wohnen

magwas news blanko dunkel

Die Bundesregierung hat in der heutigen Kabinettssitzung den Gesetzentwurf zur Novellierung des Wohngeldes beschlossen.

Der Entwurf sieht eine Verbesserung des Wohngeldes vor. "Wir fügen damit einen weiteren zentralen Baustein in unsere Strategie ein, Wohnen in Deutschland bezahlbar zu machen. Der heute beschlossene Gesetzesentwurf macht es möglich, dass wieder eine größere Zahl von Menschen Wohngeld beziehen kann", so Yvonne Magwas, die im federführenden Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit die zuständige Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist. Dies geschieht dadurch, dass das Wohngeld an das heutige Miet- und Einkommensgefüge angepasst wird. Über regional festgesetzte Mietenstufen werden auch Unterschiede bei der Höhe der Mieten und der Anstieg der Heizkosten berücksichtigt. Von der Wohngeldreform profitieren deutschlandweit ca. 870.000 Haushalte, insbesondere einkommensschwache Familien und Rentner. In Sachsen bezogen zum 31.12.2013 insgesamt 57.930 Haushalte Wohngeld. Im Vogtlandkreis waren es 3.856 Haushalte.

"Durch die Novelle ist mit einer steigenden Anzahl antragsberechtigter Haushalte zu rechnen", so Yvonne Magwas. "Anders als die ebenfalls kürzlich beschlossene Mietpreisbremse kommt das Wohngeld allen Regionen Deutschlands zugute, auch dem ländlichen Raum. Für die Menschen im Vogtland ist die Erhöhung des Wohngeldes daher im Ergebnis bedeutender als die Mietpreisbremse für angespannte Wohnungsmärkte". Es ist vorgesehen, die Wohngeldnovelle bis zum Juli 2015 im Deutschen Bundestag zu beschließen. Damit könnte die Erhöhung zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Hintergrund I (Quelle www.bmub.bund.de) Mit der Reform wird das Wohngeld an die Entwicklung der Einkommen und der Warmmieten seit der letzten Reform 2009 angepasst und damit insgesamt steigen. Zum einen sollen die sogenannten Tabellenwerte angehoben werden. Damit soll neben dem Anstieg der Bruttokaltmieten und des Einkommens auch der Anstieg der warmen Nebenkosten und damit insgesamt der Bruttowarmmiete berücksichtigt werden. Daraus ergibt sich eine Anpassung der Tabellenwerte um durchschnittlich 39 Prozent. Zum anderen sollen die Miethöchstbeträge regional gestaffelt und in Regionen mit stark steigenden Mieten überdurchschnittlich stark angehoben werden. Die Miethöchstbeträge bestimmen den Betrag, bis zu dem die Miete durch das Wohngeld bezuschusst wird.

Wohngeld wird von Bund und Ländern je zur Hälfte gezahlt. Das Gesetz bedarf daher der Zustimmung des Bundesrates. Hintergrund II Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig von verschiedenen Indikatoren, wie z.B. die Anzahl der Familienmitglieder und der Miethöhe. Aus diesem Grund verläuft die Berechnung für jeden einzelnen Haushalt individuell. Zur Einschätzung der Auswirkung der Novellierung des Wohngeldgesetzes siehe folgende Fallbeispiele: Fallbeispiel 1: Ein Rentner in Plauen zahlt bei einer 58 qm Wohnung eine Bruttokaltmiete von 300 Euro und erhält eine Rente von 850 Euro. Er bezieht heute 20 Euro Wohngeld. Ab 2016 erhöht sich sein Wohngeldanspruch auf 58 Euro. Im Ergebnis hat er jeden Monat 38 Euro mehr zur Verfügung. 1-Personen-Haushalt: Rentner aus Plauen (Sachsen, Mietenstufe I)

Rente: 850 Euro

Bruttokaltmiete: 300 Euro

Bisher: Wohngeld: 20 Euro

Zukünftig: Wohngeld: 58 Euro (+ 38 Euro)

Hintergrund: Rentner profitiert auch von der Anhebung des Miethöchstbetrags von 292 Euro auf 312 Euro.

Fallbeispiel 2: Eine Familie mit einem dreijährigen Kind in Oelsnitz/Vogtland zahlt für ihr Eigenheim insgesamt 500 Euro für Betriebskosten und Hypothek. Der Vater verdient monatlich 1.650 Euro. Die Mutter ist arbeitslos und hat keinen Anspruch auf ALG I. Zusätzlich erhalten sie für das Kind 184 Euro Kindergeld. Sie beziehen heute 31 Euro Wohngeld. Ab 2016 erhöht sich dieser Wohngeldanspruch auf 92 Euro. Im Ergebnis haben sie jeden Monat 61 Euro mehr zur Verfügung. 3-Personen-Haushalt: Paar mit 1 Kind (3 Jahre) aus Oelsnitz/Vogtland (Mietenstufe I) Brutto-Monatseinkommen des Mannes: 1.650 Euro Frau: arbeitslos ohne Anspruch auf ALG 1

Kindergeld: 184 Euro

Kinderzuschlag: 140 Euro

Plus Bildungs- und Teilhabepaket[1] Belastung für das Eigenheim: 500 Euro Bisher: Wohngeld: 31 Euro

Zukünftig: Wohngeld: 92 Euro (+ 61 Euro)

Hintergrund: Knapp 10 % der Wohngeldhaushalte, vor allem in ländlichen Regionen, leben im selbstgenutzten Wohneigentum. Der Haushalt profitiert davon, dass durch die Abhebung der Höchstbeträge statt 424 Euro nun 450 Euro der Belastung (Betriebs- und Kreditkosten) beim Wohngeld angerechnet werden. Beim Wohngeld werden im Gegensatz zur Grundsicherung auch Tilgungsbeiträge berücksichtigt. Fallbeispiel 3: 4-Personen-Haushalt: Paar mit 2 Kindern (3 und 4 Jahre) aus Reichenbach/Vogtland (Sachsen, Mietenstufe I)

Bruttoeinkommen: 1.600 Euro

Miete: 530 Euro

Alter Höchstbetrag: 490 Euro

Neuer Höchstbetrag: 525 Euro

Wohngeldrechtliches Einkommen: 1.215 Euro

Bisher: Wohngeld: 177 €Euro

Zukünftig: Wohngeld: 267 € (+90 Euro)

Fallbeispiel 4: 2-Personen-Haushalt: Rentnerehepaar aus Markneukirchen (Sachsen, Mietenstufe I) Rente: 1.300 Euro

Miete: 420 Euro

Alter Höchstbetrag: 352 Euro

Neuer Höchstbetrag: 378 Euro

Wohngeldrechtliches Einkommen: 1.165 Euro

Bisher: Wohngeld: 0 Euro

Zukünftig: Wohngeld: 11 Euro

Rückfragen gerne unter 030-227-75637 [1] Die konkrete Höhe hängt von der Inanspruchnahme der einzelnen Leistungen wie z. B. für Mehraufwendungen für Mittagessen in Kita, Schule und in der Kindertagespflege, für Lernförderung, für Kultur und Sport und für persönlichen Schulbedarf ab.