Ländlicher Raum
13.09.2023

Vogtländische Freibäder für kommende Saisons vorbereitet: Lösung für Rettungsschwimmer-Pflicht gefunden
Das Reumtengrüner Freibad kämpfte mit Personalsorgen: zu wenig Rettungsschwimmer. Gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen fand Vizepräsidentin Yvonne Magwas (CDU) eine Lösung.

REttungsschwimmer
Osorioartist/Canva

Die Badesaison im Vogtland neigt sich dem Ende zu. Schwimmbegeisterte nutzen noch einmal die Gelegenheit für einen Besuch im Freibad. Zum Beispiel in Reumtengrün. Mit viel Herzblut wird dieses ehrenamtlich vom Verein „Wasserfreunde Reumtengrün" betrieben. In dieser Saison banget der Verein um die regelmäßige Öffnung seines Freibades. Der Grund: fehlende Rettungsschwimmer. Bisher wurden die Wasserfreunde neben Studenten vor allem von Rettungsschwimmern im Rentenalter unterstützt. Das Problem: Einer der Senioren schaffte bei den Leistungsstufen das Kriterium „300 Meter mit Kleidung in zwölf Minuten schwimmen“ leider nicht, er scheiterte knapp daran und nahm deshalb die 400 Meter in verschiedenen Schwimmarten nicht in Angriff. Die anderen acht Leistungsstufen absolvierte er ohne Probleme. Nun durfte der Rentner nicht mehr eingesetzt werden. Auf Initiative von Vizepräsidentin Yvonne Magwas konnte gemeinsam mit der Deutsche Gesellschaft für das Badewesen (DGfdB) eine Lösung gefunden werden: der Nachweis der Rettungsfähigkeit nach der DGfdB-Richtlinie 94.05 „Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht in öffentlichen Bädern während des Badebetriebes".

 

Die Wasserfreunde Reumtengrün sind kein Einzelfall. Gerade bei uns im ländlichen Raum werden Rettungsschwimmer dringend gesucht, Schwimmkurse für Kinder sind Mangelware. Deshalb war es wichtig hier eine pragmatische Lösung zu finden, die auch andere Bäder in Zukunft nutzen können. Es ist nachvollziehbar, dass die Anforderungen an einen Rettungsschwimmer für die Einsatzorte Meer, See und Talsperre sehr hoch sind. Aber für Freizeitbäder wie das in Reumtengrün mit einem Becken von 50 x 25 Metern ist eine Anpassung aus meiner Sicht vertretbar. Die DGfdB arbeitete gemeinsam mit dem Verein die Richtlinien durch. Mit Ablegen der Rettungsfähigkeit sowie noch kleinere Auflagen kann der Senior wieder voll eingesetzte werden, auch in der nächsten Saison. Ich bin dankbar, dass die Badegesellschaft hier helfen konnte. Vereine wie die Wasserfreunde Reumtengrün sind ein Gewinn für jede Gemeinde, sie machen unsere Heimat lebens- und liebenswert", so die vogtländische Wahlkreisabgeordnete Yvonne Magwas. 

 

 

Hintergrund:

 

Deutsche Gesellschaft für das Badewesen: Die DGfdB ist als Regelwerk für die Verkehrssicherungs-, Aufsichts- und Organisationspflichten in öffentlichen Bädern anerkannt und höchstrichterlich bestätigt (vgl. BGH III ZR 60/16). Mit ihren Beratungsstellen unterstützen sie Badbetreibende bei der Umsetzung ihres Regelwerks. Die Beraterinnen und Berater bilden ein breites Leitungsportfolio im Bäderwesen ab und wir führen jährlich bundesweit zahlreiche Begutachtungen zum Regelwerk der DGfdB R 94.05 in öffentlichen Schwimmbädern durch. Mehr Informationen unter www.dgfdb.de

 

Ausführliche Informationen zur Richtlinie DGfdB R 94.05 „Verkehrssicherungs-, Aufsichts- und Organisationspflichten in öffentlichen Bädern während des Badebetriebes“ finden Sie im Anhang.

 

Hier ein Überblick zu den Anforderungen:

 

„Das Personal für die Wasseraufsicht hat:

 

  • die Ausbildung zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe bzw. zum/zur Meister/in für Bäderbetriebe oder
  • das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen Silber (einschließlich Erste-Hilfe-Ausbildung) oder ein Dokument gemäß der Auflistung auf der Website der DGfdB https://www.dgfdb.de/aequivalenztabellen-ils, aus dem hervorgeht, dass die Anforderungen des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Silber gleichwertig erfüllt sind oder
  • eine Kombinierte Rettungsübung nach Anhang 1

 

               erfolgreich absolviert bzw. abgelegt.

 

Dieses Personal muss

  • mindestens 18 Jahre alt sein,
  • eine für die Erfüllung der Aufgabe körperliche und geistige Eignung haben,
  • die Ausbildung in Erster Hilfe, insbesondere der Herz-Lungen-Wiederbelebung nach DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, alle zwei Jahre wiederholt, besitzen und
  • eine Vertrautheit mit den zu überwachenden Becken, Beckenumgangsbereichen, der Erste Hilfe Ausstattung (EH-Ausstattung) und den notwendigen betrieblichen Abläufen bei der Wasserrettung und anderen Notfällen in diesen Bereichen haben.“

 

               (vgl. DGfdB R 94.05, 8.2.1 Qualifikation und persönliche Voraussetzungen)