Bundestag
15.11.2023

Das biologische Geschlecht darf nicht nur als soziales Konstrukt gesehen werden
1. Lesung Selbstbestimmungsgesetz

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Tobias Koch

Das Selbstbestimmungsgesetz der Ampel wird heute Abend in erster Lesung im Bundestag beraten. Demnach sollen Geschlechtseintrag und Vorname in Zukunft nur durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt möglich sein.

 

Der Gesetzesentwurf ist vollkommen unzureichend, besonders im Hinblick auf den Jugendschutz und bietet zudem Diskriminierung eine Bühne. Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion sehen wir besonders problematisch:

 

  • Das biologische Geschlecht als Grundlage gesetzlicher Regelungen darf nicht in Frage gestellt werden. Sie sind grundlegend, wenn es beispielsweise um Gebärfähigkeit, die körperliche Reaktion auf Medikamente oder die Leistungsfähigkeit im Sport geht. Diese frauenpolitischen Themen dürfen nicht missachtet oder verwässert werden. Im Gegenteil!

     

  • Bereits 14-Jährige dürfen lediglich mit einer Erklärung der Eltern und ohne jegliche Beratungspflicht ihr Geschlecht ändern lassen. Gerade in der schwierigen Phase des Erwachsenwerdens brauchen wir mehr Unterstützung und Schutz für Jugendliche - besonders im Hinblick auf die besorgniserregenden wachsenden Zahlen an Mädchen, die lieber in der Gesellschaft als Junge leben wollen.

  • Der Gesetzesentwurf regelt nicht die Auswirkungen auf gesellschaftliche Bereiche. Im Gegenteil, sie werden auf die Wirtschaft und Privatpersonen abgewälzt. Dort, wo in der Praxis Probleme mit der Rechtsanwendung und Konflikte oder ggf. auch Missbrauch auftreten könnten, wie in Frauenhäusern, Fitnessstudios oder Saunen, sollen deren Betreiber selbst individuelle Lösungen finden.

 

Mein vollständiges Interview mit Die Politische Meinung zu Frauenpolitik und dem Selbstbestimmungsgesetz